Bedienhinweise
I. Benutzungsordnung
Die Benutzung der Anlage ist ausschließlich für die Reinigung von Fahrzeugen und nur unter Beachtung folgender Voraussetzungen gestattet.
Die Waschboxen sind ausschließlich bestimmt für PKW, Kleinbusse, Kombis und Krafträder bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 2,8 t sowie für Zweiräder.
Sonstige Fahrzeuge mit vergleichbaren Dimensionen wie Kleinlastwagen, Nutzfahrzeuge, Wohnanhänger und Geländefahrzeuge sowie stark verschmutzte Fahrzeuge jeder Art dürfen nur auf dem dafür vorgesehenen Freiwaschplatz gereinigt werden.
Die Reinigung anderer Fahrzeuge (insbesondere Baustellenfahrzeuge, Landmaschinen und Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t) und von Gegenständen aller Art ist nicht gestattet.
Der Waschplatz ist nach dem Reinigen in sauberem Zustand zu verlassen.
Beachten Sie die angebrachten Höhenbegrenzungen!
Andere als die in der Anlage angebotenen Reinigungsmittel dürfen nicht verwendet werden.
Öl-, Bremsflüssigkeits- oder Getriebeöl-Wechsel sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten sind ausdrücklich untersagt.
Unsere Reinigungsgeräte werden von uns ständig überwacht und instandgehalten. Der Benutzer hat sich vor der Inbetriebnahme der Geräte trotzdem zu überzeugen, dass sich diese in einem einwandfreien Zustand befinden. Bei erkennbaren Beschädigungen oder Mängeln der Geräte, insbesondere der Sprühlanze und der Waschbürste, hat der Benutzer vor Inbetriebnahme entweder anwesendes Betriebspersonal zu informieren oder eine andere Waschbox anzufahren.
Bitte vermeiden Sie es, die Schläuche über lackierte Flächen zu ziehen oder den Abstand zwischen Sprühlanze und Fahrzeug auf weniger als 25 cm zu verringern. Es besteht sonst die Gefahr der Entstehung von Kratzern oder sonstigen Beschädigungen.
Bitte vor Benutzung der Felgenreinigung die Reinigungshinweise des Felgenherstellers beachten.
Den Anweisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten.
Auf dem Gelände der Anlage gelten die Vorschriften der StVO entsprechend. Das Befahren der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
In die vorhandenen Müllbehälter darf nur Abfall aus der unmittelbaren Fahrzeugreinigung eingeworfen werden.
II. Gewährleistung, Haftung
Wir gewähren eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße und schonende Reinigungsmöglichkeit der Fahrzeuge. Kommt es aufgrund technischer Mängel der Anlage zu einer unzureichenden Reinigung der Fahrzeuge, hat der Benutzer etwaige Ansprüche auf Nachbesserung unverzüglich beim Betriebspersonal, oder, sofern kein Betriebspersonal vor Ort verfügbar ist, bei dem Betreiber anzumelden. Später angemeldete offensichtliche Mängel der Reinigung können nicht berücksichtigt werden.
Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Grundstückes dem Betriebspersonal oder in Ermangelung anwesenden Betriebspersonals dem Betreiber selbst unverzüglich mitgeteilt worden ist; später angemeldete Schäden können nicht berücksichtigt werden.
Der Waschvorgang führt bei Frost naturgemäß zur Bildung von Glatteis! Für Unfälle auf Grund von Glatteis kann daher grundsätzlich keine Haftung übernommen werden, es sei denn, wir hätten eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung zu vertreten.
Bei Eintritt eines Schadens am Kraftfahrzeug durch den Reinigungsvorgang aufgrund eines Mangels der Anlage haften wir nur für den unmittelbaren Schaden, es sei denn, wir hätten grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten. Unsere Haftung entfällt außerdem dann, wenn ein Schaden an Fahrzeugteilen auftritt, die nicht vom Hersteller des Fahrzeugs stammen und/oder deren Materialeigenschaften und/oder deren Art und Weise der Anbringung am Fahrzeug für die Verwendung in Waschanlagen ungeeignet sind. Dies betrifft beispielsweise Zubehörfelgen/folierte Felgen, nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile, Sonderanbauten (z.B. Spoiler, Antennen, etc.), folierte und/oder matt lackierte Fahrzeuge/Fahrzeugteile sowie bestehende Lackschäden.
Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird im Übrigen ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) betreffen, und sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben ebenfalls unberührt.
Wir haften des Weiteren nicht für Sachschäden, die durch Nichtbeachtung der Benutzungsordnung oder Benutzungshinweise verursachtwurden, es sei denn, unsere Mithaftung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Einfahrhinweise Haftung
Keine Haftung für Zubehör, welches nicht vom Fahrzeughersteller geliefert und montiert wurde
Radfelgen dürfen nicht über Reifen hinausragen
Keine Haftung für Fahrzeuge mit Vorschäden, Nachlackierungen und sichtbaren Lackschäden (z. B. Steinschlag) oder mit Folierungen
Hochglanzpolierte Felgen sind sehr empfindlich und für Waschstraßen nicht geeignet. Für derartige Felgen übernehmen wir keine Haftung
Keine Haftung für Fahrzeuge, deren Erstzulassung mehr als 25 Jahre zurückliegt
Haftung gemäß unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen unter www.zieglmeier.de
Schäden welche durch die Waschanlage verursacht worden sind, sind umgehend und noch vor dem Verlassen des Betriebsgeländes dem Personal oder dem Betreiber mitzuteilen. Für Schäden, welche nach dem Verlassen des Betriebsgeländes gemeldet werden, übernehmen wir keine Haftung.
Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt die StVO. Bitte überall in Schrittgeschwindigkeit fahren. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Dieses betrifft insbesondere behördliche Auflagen, Sicherheitspflichten und sonstige Vorgaben, die wir im Rahmen unseres Hausrechtes verfügen. Wir bitten um Rücksichtnahme hinsichtlich Lärm durch Motor bzw. Radio und Dauer der Nutzung unserer Einrichtungen bei starkem Andrang. Bei Mißachtung dieser Regeln behalten wir uns das Erteilen eines temporären oder dauerhaften Hausverbotes vor.